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Vorbemerkung

Im Februar 2021 entbrannte eine öffentliche Diskussion um das Siegwehr in Dattenfeld, den sogenannten Wasserfall. Das vermutlich vor fast 400 Jahren errichtete Querbauwerk staut die Sieg kurz hinter der Brücke nach Übersetzig an und lässt so einen kleinen Stausee entstehen, der ursprünglich der Wasserversorgung des Mühlengrabens der historischen Wassermühle in Übersetzig diente. Im Lauf der Zeit lernten die Dattenfelder den kleinen Stausee schätzen, kann man hier doch in den wärmeren Jahreszeiten vortrefflich Tretbötchen fahren und früher auch baden (inzwischen verboten), im Winter in langen Frostperioden sogar Eislaufen. Auch das Ortsbild wird vom Wasserfall mitgeprägt, das ganze Areal soll bald erheblich aufgewertet werden (siehe »Drei Fenster zur Sieg«). Das Interesse der Dattenfelder an »ihrem Wasserfall« ist also groß.

Auf der anderen Seite steht der Naturschutz. In den letzten 30 Jahren werden mit verschiedenen Renaturierungsmaßnahmen die wasserbaulichen Sünden der Vergangenheit beseitigt und so der natürlichen Entwicklung der Flora und Fauna an der Sieg Priorität eingeräumt. Das ist grundsätzlich auch zu begrüßen, nicht zuletzt dem Naturschutz ist die Attraktivität des Siegtales für Wanderer, Ausflügler und Touristen, aber auch die hohe Lebensqualität für die Bürger zu verdanken. Und dass der Mensch in Zeiten von Klimawandel, Waldsterben und massenhaftem Aussterben von Pflanzen und Tieren mehr für den Erhalt der Natur tun muss, steht außer Frage. Wie so oft beginnt dies aber leider auch vor der eigenen Haustüre. Naturschutzverbände und -parteien halten daher die Beseitigung des Siegwehres für die beste Lösung im Sinne der Natur.

Der Bürger- und Verschönerungsverein Dattenfeld e.V. möchte hier die Faktengrundlage für eine sachliche, lösungsorientierte Diskussion jenseits von Populismus und den üblichen Feindbildern schaffen, gleichzeitig aber auch klar für den dauerhaften Erhalt des Wasserfalls plädieren. Auf dieser Basis soll sich jeder interessierte Bürger selbst eine Meinung bilden können. Nur durch das Verstehen der gegensätzlichen Argumente kann vielleicht ein Lösungsweg entstehen, der für alle einen gangbaren Weg darstellt.

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1. Was bisher geschah …

Timeline der Ereignisse  (wird laufend aktualisiert).

Veröffentlichung im Mitteilungsblatt

Die im Windecker Rat vertretene Partei Öko-Piraten veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Gemeinde Windeck in einem Beitrag die These, dass der Wasserfall Dattenfeld zurückgebaut (geschleift) werden soll.

Stellungnahme des Beigeordneten

Windecks Beigeordneter Thomas Becher nimmt im Mitteilungblatt Stellung und schreibt, dass die Aussage, es gäbe »sehr konkrete Pläne« zur Schleifung des Wehres nicht zutreffend sei.

  • »Ob und wenn ja welche Auswirkungen aus dem Bewirtschaftungsplan sich explizit auf das Dattenfelder Wehr ergeben, ist nicht bekannt«.
  • Wenn die BezReg Köln für das Wehr einen zusätzlichen Optimierungsbedarf  sieht, müssen hierfür vorab entsprechende Planungen und gutachterliche Betrachtungen durchgeführt werden.

Beitragsflut in den Sozialen Medien

In den sozialen Medien – vorrangig Facebook – entbrennt eine Beitragsflut zum Thema. Im Wesentlichen zielt diese auf den Erhalt des Wasserfalls, meist begründet durch die kulturhistorische und ortsbildprägende Bedeutung.

Stellungnahme der Bezirksregierung

Auf Nachfrage aus der Bürgerschaft berichtet die Bezirksregierung Köln schriftlich, dass sie als Bewirtschaftungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen hat, um das gesetzlich festgelegte Ziel »guter ökologischer Zustand« zu erreichen. Denkbar sind »Erneuerung der bestehende Fischaufstiegsanlage«, »teilweise oder vollständige Beseitigung des Wehrkörpers«. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden.

Bericht im Rhein-Sieg-Anzeiger

Redakteur Harald Röhrig schreibt im KStA, dass die Kreisgruppe des BUND »Außerordentlich irritiert« ist aufgrund einer bevorstehenden Resolution des Windecker Rates für den Erhalt des Wasserfalls. Der BUND stellt das Wehr in Frage und verlangt seinen Rückbau. Freizeitinteresse wie Tretbootfahren müssen zurückstehen.

Öffentliche Gegenwehr

Es entbrennt eine »öffentliche Gegenwehr«, die sich in Unterschriftenaktionen, Petitionsaufrufen, Anträgen an Rat und Politik sowie örtlichen Mahn- und Infoaktionen manifestiert.

Die Gemeinde Windeck greift das Thema auf

Der Haupt- und Finanzausschuss und auch der Rat der Gemeinde Windeck nehmen das Gesamtthema in die Tagesordnung der anstehenden Sitzungen auf.
Link: Beratungsvorlage

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2. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland

Aus Wikipedia:

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ist eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2000, welche den rechtlichen Rahmen für die Wasser-Politik der Europäischen Union (EU) vereinheitlichen soll und bezweckt, deren entsprechende Politik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträglicheWassernutzung auszurichten.

Das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – ursprünglich ein Rahmengesetz des Bundes – wurde 2002 an die Vorgaben der Richtlinie angepasst. Auch das Wasserrecht der Länder wurde in der Folge angepasst. Das in der konkurrierenden Gesetzgebung entstandene Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009, das am 1. März 2010 in Kraft getreten ist, erfüllt die Anforderungen.

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2000/60/EG_(Wasserrahmenrichtlinie)
https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/wasserrahmenrichtlinie-und-uqn-richtlinie
https://www.flussgebiete.nrw.de/die-eg-wasserrahmenrichtlinie-760

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3. Der Bewirtschaftungsplan NRW

Am 22.12.2018 ist mit der Veröffentlichung des Zeitplans und des Arbeitsprogramms der offizielle Startschuss für die Erarbeitung des 3. Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gefallen. Bis zum 22.12.2021 muss dieser Plan und das zugehörige Maßnahmenprogramm fertig gestellt sein.

Quellen:

https://www.flussgebiete.nrw.de/der-dritte-bewirtschaftungsplan-7882
https://www.flussgebiete.nrw.de/rechtliche-umsetzung-769

 

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4. Die Rolle des BUND und anderer Naturschutzverbände

Aus WIKIPEDIA:

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (Apronym BUND) ist eine nichtstaatlicheUmwelt- und Naturschutzorganisation mit Sitz in Berlin. Er ist das deutsche Mitglied des internationalen Naturschutznetzwerkes Friends of the Earth und Teil des Deutschen Naturschutzrings (DNR). Der BUND ist einer der größten Umwelt- und Naturschutzverbände in Deutschland.

Der BUND sieht sich seit Jahren in der Rolle des kritischen Mahners und Beobachters, der umweltpolitische Defizite aufdeckt, politischen Lobbyismus leistet und die Öffentlichkeit aufklärt. Er fragt etwa danach, wie erneuerbare Energien ausgebaut werden können, wie Flüsse und Seen vor Schadstoffen geschützt werden können, wie Strahlenbelastungen reduziert werden können und wie der Naturschutz forciert werden kann. Der Verein fordert eine Kehrtwende in der Agrarpolitik. Aktionen und Kampagnen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene führten zur Erhaltung von Moorgebieten, zur Mobilmachung gegen die Atomkraft und zur Werbung für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte.

Der BUND ist einer der 78 ausgewählten Verbände in Deutschland, die eine Musterfeststellungsklage durchführen dürfen.

In Windeck lebt Paul Kröfges, Sprecher des Landesarbeitskreises (LAK) Wasser des BUND NRW e.V.. Der BUND und Herr Kröfges sprechen sich für die vollständige Beseitigung des Querbauwerks Wasserfall Dattenfeld als ökologisch sinnvollste Maßnahme aus. (Siehe auch schriftliche Stellungnahme des BUND zum Wasserfall Dattenfeld unter Punkt 8.)

Quellen:

https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/kommentar-bund-begruesst-ankuendigung-der-eu-kommission-zum-erhalt-der-wasserrahmenrichtlinie/
https://de.wikipedia.org/wiki/Bund_f%C3%BCr_Umwelt_und_Naturschutz_Deutschland

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5. Das Dattenfelder Siegwehr (Volksmund: Wasserfall)

Eine Mühle am Dattenfelder Flußlauf der Sieg wird erstmals im 15. Jahrhundert erwähnt. Es ist davon auszugehen, dass das Dattenfelder Siegwehr seit über 400 Jahren besteht.

Immer wieder wurde der Mittellauf der Sieg bereits ab dem 19. Jahrhundert verschiedenen Maßnahmen zur Begradigung und Gewässerberuhigung unterzogen. Dabei entstand kurz hinter der Siegbrücke, die Dattenfeld mit dem Ortsteil Übersetzig verbindet, eine Staustufe, das Dattenfelder Siegwehr. Das zurückgestaute Wasser bildet oberhalb einen kleinen, idyllischen Stausee, der im Sommer zum Bötchenfahren genutzt werden kann. In harten Wintern fror die Sieg hier auch schon einmal zu, so dass sogar Schlittschuhfahren und Eishockey in diesem Bereich möglich war. Das Wasser wird durch einen felsigen Bereich abgeleitet, was je nach Wasserstand mehr oder weniger spektakulär erscheint. Der kurz vor der Jahrtausendwende installierte Fischaufstieg sorgt mit dafür, dass es in der Sieg seit einiger Zeit auch wieder Lachse gibt. Deshalb unterliegt dieser Bereich auch dem Naturschutz, Baden und Angeln ist im gekennzeichneten Bereich nicht erlaubt.

Der Dattenfelder Wasserfall gehört zu Dattenfeld, wie der Siegtaldom und wie »der Dom« zu Kölle! Der Wasserfall hat eine kulturhistorische und eine enorme emotionale Bedeutung für viele Tausend Menschen. Er ist ortsbildprägend und stark identitätsstiftend. Eine Beseitigung des Wasserfalls ist nicht vorstellbar!

Link: https://www.dattenfeld.de/sehenswert

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6. Andere (Sieg-)Wehre

In den Flüssen von NRW existieren rund 13.000 (!) Querbauwerke. Ein Querbauwerk ist ein Bauwerk der Wasserwirtschaft, das quer zur Fließrichtung in einem natürlichen Gewässer errichtet ist und einen Aufstau erzeugt. Mit den Veränderungen der natürlichen Strömungsverhältnisse werden die Sohl- und Uferstrukturen des Gewässers beeinflusst. Im oberhalb liegenden Gewässerabschnitt wird die Fließgeschwindigkeit vermindert und gleichzeitig die Wassertiefe erhöht. Querbauwerke bilden eine künstliche Fallstufe und in Bezug auf die Durchgängigkeit für Fische und Schiffe ein mehr oder weniger großes Hindernis.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Querbauwerk

Link: http://www.floecksmuehle-fwt.de/images/08_downloads/W&A_2007%20QUIS%20NRW.pdf

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Ein paar Kilometer flussaufwärts von Dattenfeld gibt es die Schladerner Siegwasserfälle. Sie entstanden ebenfalls durch Menschenhand, als um 1858 die Eisenbahnstrecke Köln-Siegen-Gießen gebaut wurde. Die stark mäandernde Sieg wurde dafür stellenweise begradigt, um teure Brückenbauwerke zu vermeiden. In Schladern wurde durch eine Sprengung ein Durchstich zwischen den eng beieinanderliegenden Anfangs- und Endpunkten einer Siegschleife geschaffen. Seitdem rauscht das Wasser auf direktem Wege durch eine wilde Felsenlandschaft – die Schladerner Siegwasserfälle waren geboren. Sie sind die größten in NRW!

Wie der Dattenfelder Wasserfall, verfügt auch der Schladerner Wasserfall über eine geeignete und gut funktionierende Fischaufstiegsanlage (Fischtreppe). Am Schladerner Wasserfall wird bis zum heutigen Tage umweltfreundlicher Strom aus Wasserkraft gewonnen.

Aus WIKIPEDIA:

Geschichte

Die erste Erwähnung der Unkelmühle, einer Wassermühle an der Sieg, fand 1601 statt. 1726 befand sich die Unkelmühle im Besitz der Grafen von Nesselrode. Im Auftrag des Grafen fertigte der wallonische Maler Reinier Roidkin eine Zeichnung der alten Mühle an. 1862 heiratet ein Halfter Mühlenbauer eine Dienstmagd von der Unkelmühle.

Kraftwerk

1921 baute das Eitorfer Unternehmen Hegeling, Vorläufer der Boge GmbH, einen Staudamm und ein heute noch bestehendes Laufwasserkraftwerk von damals 8000 PS Leistung zur Stromversorgung der Fabrik.

Die Gaststätte über dem Einleitungskanal zum Kraftwerk wurde nach einem Brand 1984 vom Landschaftsverband Rheinland aufgekauft und am 28. Dezember 1986 abgebrochen, um den Straßenverlauf zu begradigen. Ein laufender Antrag des Gemeinderats auf Denkmalschutz wurde damit unterlaufen. Das Kraftwerk selbst wurde am 27. Januar 1992 unter Denkmalschutz gestellt. Seit 2011 findet im Rahmen der Pilotanlage Fischschutz NRW ein Umbau der Staustufe statt.

Steinbruch

Zur Unkelmühle gehörte lange Jahre auch ein Steinbruchbetrieb. Dort wurden bis in die 1960er Jahre „hammerechte“ Bruchsteine von hervorragender Qualität gebrochen und geschlagen. Diese wurden in den 1930er Jahren mit Pferdefuhrwerken bis zum Bahnhof Eitorf transportiert und von dort weiter z. B. zum Autobahnbrücken-Bau nach Köln. Dieser Grauwacke-Stein war so druckfest, dass er als fast gleichwertig zu Basalt eingesetzt wurde. Viele ältere Häuser in der Gegend weisen noch ein Bruchstein-Sockelgeschoss oder eine Bruchstein-Verblendung des Erdgeschosses auf.

In den 1930er Jahren wurden im Steinbruch wissenschaftliche Untersuchungen zu den Ablagerungen in den Gesteinsschichten vorgenommen. Das reiche Versteinerungsvorkommen wurde 1932 und 1933 von Walter Schriel ausgebeutet.

Wehre in Rheinland-Pfalz (RLP)

Auch das Bundesland RLP hat die Aufgabe, die dortigen Oberflächengewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen (EU-WRRL). RLP hat im Bereich der Sieg eine Vielzahl von Querbauwerken. Auch bei diesen geht es um Beseitigung, Verkleinerung oder Verbesserung.

Das 37 Meter breite Wehr in Wissen-Frankenthal mit einer Überfallhöhe von 1 m dient der Versorgung einer Teichanlage mit Wasser. Zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit erfolgte eine Teilabsenkung des Wehres gleichzeitig mit der Erstellung eines neuen Teichzuflusses. Dies ermöglichte eine kontrollierte Erosion des abgelagerten Materials im Oberwasser infolge gewässerdynamischer Fließvorgänge bei gleichzeitiger Beibehaltung des siegeigenen Geschiebes im Flussbett.

Nach diesem Schritt wurde das Erosionsverhalten der Sieg in diesem Abschnitt beobachtet, um ggf. über eine erforderliche komplette Beseitigung des Wehres in einem zweiten Bauabschnitt entscheiden zu können.

Link: https://aktion-blau-plus.rlp-umwelt.de/servlet/is/11216/

Das »Unterwehr« des Wasserkraftwerkes Freusburger Mühle ist ein ca. 40 m breites Wehr aus Pflastersteinen und Beton mit einem Höhenunterschied von ca. 2,20 m. Um eine ökologische Durchgängigkeit zu erreichen, wurde eine naturnahe Fischaufstiegshilfe direkt am Unterwehr errichtet. Diese wurde in Form einer ca. 6 m breiten Fischrampe bzw. eines Raugerinne-Beckenpasses gestaltet. Die Rampe wurde in Riegelbauweise erstellt, sodass eine Art Beckenstruktur entsteht. In den Becken wurde eine raue Sohlstruktur hergestellt, Kolkbildungen und Sedimentablagerungen sind möglich. Die Fischrampe verfügt linksseitg im Bereich des Wehrrückens über eine angerampte Kehle von ca. 20 m Länge, um den Fischen auch bei Unterwasserständen den Aufstieg zu ermöglichen.

Link: https://aktion-blau-plus.rlp-umwelt.de/servlet/is/11215/

7. Siegufer-Promenade, Sieg-Stausee, Bootshafen und Wasserfall im Zusammenhang

Im Rahmen des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes Windeck-Waldbröl ist es vorgesehen, die Dattenfelder Siegufer-Promenade umzugestalten (siehe auch »Drei Fenster zur Sieg«). Die Arbeiten sollen in 2022 durchgeführt werden und sind für Dattenfeld, seine Bürger, Gäste und Besucher ein »großer Wurf«! Über 1 Mio EUR sollen investiert werden.

Der BUND hat sich in seiner Kurzstellungnahme zum Bauvorhaben »Drei Fenster zur Sieg« im und am FFH-Gebiet Sieg vom 01.08.2020 eindeutig gegen die geplanten Umbaumaßnahmen gewandt. Bei einer Sitzung und Abstimmung des Naturschutzbeirates des Rhein-Sieg-Kreises am 27.05.2021 haben sich die zwei BUND-Vertreter gegen das Projekt gestemmt. 16 weitere Teilnehmer der Abstimmung stimmten jedoch dafür. Somit sollten in Kürze alle behördlichen Genehmigungen vorliegen, um die konkrete Ausführungsplanung, Vergabe und Beauftragung und Umsetzung durchzuführen.

Gleichzeitig ist mit dem Projekt auch ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 2/9.4 rund um den Westerwälder Hof in Gang gesetzt worden, denn die Festsetzungen in der bisherigen Form stehen der Umsetzung des beschlossenen Entwurfs mit seinen städtebaulichen Zielen entgegen. Die Flächen des FFH- und Naturschutzgebietes „Sieg“ und des Gewässers Sieg sind durch die Änderung des B-Planes nicht betroffen!

Dattenfeld soll sich – das ist erklärtes Ziel des Rates der Politik und der Verwaltung - als Tourismuszentrum im Windecker Ländchen positionieren. Der Bürger- und Verschönerungsverein Dattenfeld e.V. begrüßt und unterstützt dies!

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8. Gründe gegen das Siegwehr

Stellungnahme des BUND zu den Fragen von P. Becker, Dattenfeld 16.5.21

Allgemeines

Es eine große Herausforderung, die enormen Umweltschäden der letzten Jahrhunderte wieder einigermaßen ins Lot zu bringen. Diese Abwägung, ist für die Gewässerrenaturierung durchaus symptomatisch: der Anstau hat eine eigene typische Natur hervorgebracht, die für manche Arten von Vorteil ist. Die Abwägung fällt aber in den Fachkreisen in aller Regel eindeutig zu Gunsten des Fließwassersystems aus, da die negativen Wirkungen eines Anstaues kilometerweit wirken und eben nicht nur eine Entscheidung für den angestauten Flussabschnitt selbst sind. So wirkt sich der stark gebremste Geschiebetransport bis in den Rhein-Hauptstrom aus, wo sich in der Summe der Einstaue die massive Tiefenerosion nur durch künstliche Geschiebezugaben bremsen lässt. Das kostet jährlich Millionen an Euro. Arten sterben in der Sieg aktuell aus, auch weil sie zu warm und zu langsam ist. Der Klimawandel erschwert es also, die typischen Fließwasserarten der Sieg zu erhalten und machen einen Rückbau hin zum naturnahen Fluss immer dringlicher.

Vorliegende Untersuchungen

Es wird auf die von der Gemeinde Windeck vorgelegten Planungsunterlagen zur Umgestaltung der Siegpromenade (Drei Fenster zur Sieg) verwiesen. Im Fachbeitrag Artenschutz als auch in der FFH Vorprüfung werden die Belastungen und Lebensraumeinschränkungen durch das Wehr und dessen negative Auswirkung mehrfach belegt. Obwohl demnach die meisten (Fisch-)Arten das Wehr wohl überwinden können, zumindest bei günstigen Wasserständen, finden sie dann „pessimale“ Bedingungen vor. Unter der Überschrift „Vorbelastungen“ (S.13) heißt es: „In der Sieg haben sich aufgrund des Wehrs auf Höhe des Plangebietes stillgewässerartige Verhältnisse eingestellt, die für den Mittellauf der Sieg untypisch sind. Die Sohle weist einen hohen Anteil an Schlammsedimenten mit einhergehender Nähstoffbelastung auf.“ Das beigefügte erste Blatt zeigt der Auflistung für Fische und Rundmäuler (FIS geschützte Arten NRW). Diese Bewertung wiederholt sich von S.66 bis 86 und betrifft folgende Arten: Schneider, Maifisch, Barbe, Nase, Steinbeißer, Groppe, Flussneunauge, Bachneunauge, Meerneunauge, Quappe, Elritze, Lachs, Meerforelle und Äsche. Es wird dargelegt, dass für diese prägenden Arten und deren hier eigentlich zu erwartendem Lebensraum „pessimale“ Bedingungen vorliegen. Bei all den aufgeführten Arten heißte es: „.für den Kieslaicher sind keine geeigneten Laichhabitate im Plangebiet vorhanden. Das Plangebiet ist für den Wanderfisch passierbar, für die Fortpflanzung sind pessimale Habitatbedingungen vorhanden.“ Dies eben aufgrund des Wehres! Das bestimmte schützenswerte Arten (Fische und Rundmäuler) von den durch das Wehr verschlechterten Bedingungen dieses Siegabschnittes profitieren ist nicht zu erkennen. Ausnahmen wären evtl. die für diesen Lebensraum eher untypischen Arten Bitterling und Schlammpeizger, für die aber kein Nachweis vorliegt.

Rechtliche Situation eindeutig

Jede Veränderung, auch eine ökologische Aufwertung, führt zu einer Veränderung des Bestandes. Das ist also der Normalzustand, keine rechtliche Besonderheit. Dabei müssen natürlich verschiedenste Effekte geprüft und ggf. negative ökologische Wirkungen im Zweifel auch kompensiert werden. Es ist aber so, dass es soweit aktuell bekannt, keine naturschutzfachlichen Hindernisse gibt, die die Wiederherstellung der Fließstrecke in Dattenfeld in Frage stellen würden.

Warum gab es früher trotz des Wehres mehr Fische?

Das ist sicherlich dadurch zu erklären, dass es insgesamt weniger Wehre gab (die Summe, bzw. die Kumulation steigert das Problem) und es v.a. noch nicht die Wasserkraftnutzung mittels Turbinen zur Stromerzeugung gab. Außerdem war die Wasserqualität besser und die Sieg mit etlichen Strominseln und (soweit im Mittelgebirge möglich) und Nebenstromgerinnen und Überflutungsflächen insge-samt deutlich (!) naturnäher. Das betrifft auch die Nebengewässer der Sieg, die heute häufig schlecht an die Sieg angebunden und extrem stark überformt worden sind, für die Stabilität der Fischfauna aber eine hohe Bedeutung haben. Es ist aber auch so, dass mit der deutlichen Erwärmung der letzten Jahrzehnte die negativen ökologische Wirkungen der Staubereiche erheblich stärker negativ wirken und nachteilig durchschlagen. Bei Sonne und Wärme entwickeln sich Stillgewässer zu Sauerstoffsenken, kippen leicht um bzw. eutrophieren. Auch hier wirken sich heutige Nährstofffrachten und Klimaerwärmung nachteilig aus.

Kulturelle Aspekte

Das Dattenfelder Wehr besteht laut Urkunden seit 370 Jahren. Die Sieg war davor Jahrtausende unberührt und ohne Wehr ein funktionierendes Ökosystem. Die Zeit als solche ist insofern für sich genommen ein vergleichsweise schwaches Argument oder ein sehr starkes zu Gunsten des Rückbaues. Die 370 Jahre werden erst im Sinne der Denkmalpflege in einer Bedeutung für den Menschen und seiner Kulturgeschichte gewichtiger. Mit dem Wehr selbst ist aber keine besondere Kulturleistung oder Einzelkunst verbunden, ein Rückbau würde die Mühle und den Mühlengraben als Zeugnis der Mühlenkultur nicht in Frage stellen.

Ausblick

Es obliegt nicht dem BUND oder der Gemeinde Windeck, über das Wehr zu entscheiden, sondern für die Sieg muss (sinnvollerweise) gemäß der FFH-RL und der WRRL der "gute Erhaltungszustand" bzw. der "gute ökologische Zustand" hergestellt werden. Beide Vorschriften sind offen für die Auswahl der Maßnahmen. Das Wehr Unkelmühle könnte selbstverständlich zeitlich vorlaufend abgetragen werden oder auch das Buisdorfer Wehr. Aber am Ende funktioniert es nicht, wenn alle Menschen an allen Orten ihre lieb gewonnene Gewohnheit verteidigen (vom Ruderverein über den Mühlenverein bis zum Landwirt und der Gemeinde, die z.B. das Baugebiet Siegbogen in Rosbach nicht zu Gunsten der Sieg aufgeben will) und niemand sich der Verantwortung stellt, dass Wesentliches (!) an der Sieg verbessert werden muss. Aktuell sterben die Fischarten in der Sieg weiter aus bzw. ihre Wiederansiedlung droht zu scheitern (Wanderfischprogramm), die FFH-Lebensräume sind außerordentlich rar und nicht im geforderten guten Zustand. Sie werden durch Wehrstaue erheblich beeinträchtigt bzw. verhindert und zerstört. Das Wehr Dattenfeld ist in der Reihe der ausstehenden Maßnahmen eine von vielen, die nicht aufgegeben werden darf.

Achim Baumgartner, Paul Kröfges, Hans Heiner Heuser

Weitere Gründe gegen Stauwehre

Von Dipl.-Ing. (FH) Hartmut Winkler, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat Naturschutz:

Verbleibende Beeinträchtigungen durch Stauanlagen auch nach Errichtung von Fischwechsel- und -schutzanlagen:

  • Reduzierte Fließgeschwindigkeit
  • Sedimentation und Kolmatierung
  • Temperaturverhältnisse und Sauerstoffgehalt
  • Methangasproduktion
  • negativer Einfluss auf das Landschaftsbild
  • Mortalität und Prädatorendruck
  • Unterhaltungsaufwand
  • Geschiebehaushalt und Gewässerentwicklung

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9. Gründe für den Erhalt des Dattenfelder Wasserfalls

Von Dipl.-Ing. (FH) Hartmut Winkler, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Referat Naturschutz.

Einschränkungen eines Rückbau von Stauanlagen:

Klärung der wasserrechtlichen Situation

Anlagen, für welche noch ein Wasserrecht besteht, können nur im Einvernehmen mit dem Wasserrechtsinhaber zurückgebaut werden. So besteht die Möglichkeit einer Ablösung (Abkauf des Bauwerkes und des Wasserrechts z.B. in Höhe Kosten der Umgestaltung in ein fischdurchgängiges Bauwerk oder der Einbußen der Energieerzeugung).

Setzungs- und Bauschäden

Oftmals finden sich bauliche Anlagen, wie z.B. Gebäude, Straßen, Brücken u.ä. im Umfeld einer Wehranlage. Durch den Gewässeraufstau haben sich der Grundwasserspiegel und somit die Bodenwasserverhältnisse dem Stauniveau angepasst. Sind die baulichen Anlagen nach dem Gewässeraufstau gegründet worden, ist es möglich, dass es nach Stauabsenkung infolge des Rückbaus einer Stauanlage zu Bodensetzungen und somit zu Bauwerksschäden kommen kann. So wird zur Vermeidung eventueller Schäden bei Bauwerken im Einflussbereich eines Aufstaus in der Praxis oftmals auf einen Rückbau verzichtet.

Wasserkraftpotential

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2014 beabsichtigt zur Vorrangigkeit für erneuerbare Energien zur Stromversorgung, die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien als zentrales Element für den Klima- und Umweltschutz. In diesem Sinne können vorhandene Stauanlagen, die keiner Nutzung mehr unterliegen, jedoch aufgrund des hohen Durchflusses und einer hohen Fallhöhe ein großes technisches Wasserkraftpotential (auch unter Berücksichtigung ökologischer Belange) besitzen, für eine Wasserkraftnutzung interessant sein.

Kulturhistorische Bedeutung

Unsere Landschaft ist nach vielen Jahrhunderten gezielter Nutzung und Umgestaltung durch den Menschen fast überall in Deutschland in eine reine Kulturlandschaft umgestaltet worden. Dies betrifft natürlich auch unsere Fließgewässer. In der Vergangenheit gestalteten Mühlen und Wehre diese ganz wesentlich. Auch heute noch finden sich kulturhistorisch bedeutsame Mühlenwehre an unseren Gewässern. Obwohl diese Anlagen das Fließgewässerökosystem negativ beeinflussen, kann es aus kulturhistorischen Gründen sinnvoll sein, herausragende Einzelbauwerke als Bestandteil typischer Kulturlandschaften zu erhalten.

Einfluss auf aquatische und semiaquatische Biotope

Bei Stauanlagen ist ein Aufstau des Gewässers sowie eine Erhöhung des Grundwasserflurabstandes im Oberwasser zu konstatieren. Durch einen Rückbau des aufstauenden Querbauwerkes senkt sich das Fließgewässer im Oberwasser wieder auf das ursprüngliche Niveau ab. Ufergehölze, die in den Verhältnissen eines Staubereiches herangewachsen sind, können nach Absenkung des Wasserspiegels evtl. soweit von ihrem Standortoptimum entfernt stehen, dass sie geschädigt werden oder gar absterben. Gerade ältere Ufergehölze können spezielle Habitatfunktionen für seltene Vögel und Fledermäuse aufweisen.  Mit der Errichtung eines Staubauwerkes wird der Grundwasserspiegel in der Aue des Oberwassers entsprechend der Aufstauhöhe angehoben. In breiten, flachen Auen (z.B. Mäandertalgewässer) können sich so über Jahre hinweg, wenn auch meist nur sehr kleinflächige Feuchtbiotope, wie Feuchtwiesen, Röhrichte, Bruch- oder Auewälder entwickeln, welche für den Arten- und Biotopschutz von Bedeutung sind. Die mit einem Rückbau wieder verbundene Absenkung des Grundwasserflurabstandes in der Aue kann daher die entstandenen grundwasser- bzw. bodenwasserabhängigen Biotope wieder beeinträchtigen bzw. beseitigen. Wasserkraftanlagen und Wiesenbewässerungssysteme werden neben der Stauanlage auch durch Mühl- oder Wiesenbewässerungsgräben geprägt. Sind diese Gräben noch vorhanden und werden durchströmt, so ist immer von einer mehr oder weniger ausgeprägten fließgewässertypischen Biotopfunktion auszugehen. Sind  Arten zu finden, welche sonst im Fließgewässer nicht oder nicht mehr vorkommen, so ist der Durchfluss einer, diese Arten erhaltenden Wassermenge im Mühlgraben sicherzustellen.

Sohlvertiefung

Eine Vielzahl unserer anthropogen veränderten Fließgewässer (Begradigung, Verbau) tendiert zu einer Sohlvertiefung. Der mit dem Sohlenmaterial verbundene bedeutsame Gewässerlebensraum kann hierdurch stark beeinträchtigt bzw. bei einem Sohldurchbruch gänzlich beseitigt werden. In der Aue senkt sich der Grundwasserflurabstand ab. Grund- und bodenwassergeprägte Auenbiotope werden beeinträchtigt. Im Rahmen der gesetzlich geforderten Wiederherstellung des guten ökologischen Zustandes der Fließgewässer wird daher durch Renaturierungsmaßnahmen versucht, die Sohle anzuheben oder zu stabilisieren. Dabei wird eine Sohlanhebung i.d.R. nur initiiert, d.h. in kleinen Schritten sukzessiv eingeleitet, um Einschränkungen der biologischen Durchgängigkeit zu vermeiden. Im Rahmen des Rückbaus eines mit einem Sohlsprung verbundenen Bauwerks passt sich das Sohlniveau dem des Unterwassers an. Findet sich hier eine eingetiefte Gewässersohle, so ist es sinnvoll, ein gewisses Stauniveau zu belassen und den verbliebenen Sohlsprung durch die Anlage einer naturnahen Sohlengleite oder technischen Fischwechselanlage zu überbrücken.

Staubereiche als Fischhabitate

Von Anglern wird oftmals ausgeführt, dass der Staubereich von Wehranlagen einen hochwertigen Fischlebensraum darstelle. Mit dem Aufstau verändert sich das Oberwasser im Hinblick auf die Habitatfunktion für Fische.

Setzungs- und Bauschäden sind der häufigste Grund, weshalb auf einen Rückbau von Stauanlagen verzichtet wird. Bei allen anderen Gründen ist eine Abwägung der unterschiedlichen Aspekte vorzunehmen.

Aus „Maßnahmenprogramm Nordrhein-Westfalen 2022-2027 – Entwurf“:

Im aus gewässerökologischer Sicht idealen Fall kann ein bestehendes Wehr entfernt (geschleift) und damit auch die ursprüngliche Gewässerdynamik und der Geschiebetransport wiederhergestellt werden. Dies ist aber in zahlreichen Fällen aus unterschiedlichen Gründen:

  • Denkmalschutz
  • bestehende Nutzung
  • Stadtbild
  • Ausrichtung vorhandener Infrastruktur auf bestimmte Wasserspiegellage
  • wasserabhängige Ökosysteme
  • Wasserrückhalt
  • usw.

nicht möglich. In solchen Fällen können durch den Bau bzw. die Optimierung von Fischaufstiegshilfen Verbesserungen für Fische sowie Wirbellose erreicht werden. Fischaufstiegshilfen können dabei vielgestaltig bis hin zur Anlage von Umgehungsgerinnen bei großen Querbauwerken angelegt sein.

Quelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/bwp-nrw_2022-2027-entwurf_massnahmenprogramm.pdf

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10. Der Umsetzungs-Fahrplan (Zeitplan)

Bis zum 22.12.2021 wird der dritte Bewirtschaftungsplan für die Oberflächengewässer und die Grundwasservorkommen in NRW aufgestellt. Hier finden Sie Informationen über die Zeitplanung und das Arbeitsprogramm, die für die Bewirtschaftungsplanung in NRW vorgesehen sind.

Quelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/zeitplan-und-arbeitsprogramm-2022-2027-7888

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11. Die Bürgerbeteiligung

Bis zum 22.06.2021 (sechs Monate nach der Veröffentlichung) kann zum Zeitplan und Arbeitsprogramm gegenüber dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Stellung genommen werden. Stellungnahmen sind in schriftlicher Form abzugeben. Das kann per Post, E-Mail, Telefax oder zur Niederschrift erfolgen. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an die folgende Adresse:

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Stellungnahme Wasserrahmenrichtlinie -
40190 Düsseldorf
Fax 0211 4566-388
Email: poststelle@mulnv.nrw.de

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten anzugeben, damit wir Ihnen antworten können.

Alle eingehenden Stellungnahmen werden ausgewertet und soweit möglich im weiteren Arbeits- und Planungsprozess berücksichtigt. Im Anschluss an die erste und zweite Anhörungsphase wird eine zusammenfassende Dokumentation zu den eingegangenen Fragen bzw. Anregungen und ihrer Berücksichtigung veröffentlicht werden, der Umgang mit den Stellungnahmen im Rahmen der dritten Anhörungsphase wird im Bewirtschaftungsplan (Kapitel 9) selbst dargestellt.

Link: https://www.flussgebiete.nrw.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-der-aufstellung-des-dritten-bewirtschaftungsplans-7891

Der Bürger- und Verschönerungsverein Dattenfeld e.V. hat einen Mustertext für die Stellungnahme erarbeitet:

 

Am 22. Juni 2021 läuft die Frist zur Kommentierung des Bewirtschaftungsplanes 2022 – 2027 Entwurf ab. Auch wenn in den Unterlagen Veränderungen am Wehr in Dattenfeld nicht explizit aufgeführt sind, wird durch die generelle Zielstellung einer besseren linearen Durchgängigkeit durchaus der Bestand des Wehres in Frage gestellt.

Unser Verein möchte an alle Menschen appellieren, einen Kommentar zu dem Entwurf des Bewirtschaftungsplans abzugeben. Viele Bürger und Bürgerinnen werden das vermutlich bereits getan haben, indem sie ihre persönliche Perspektive zum Bewirtschaftungsplan dargestellt haben.

Der folgende Link führt Sie zu der online Beteiligung:
https://www.flussgebiete.nrw.de/entwurf-des-bewirtschaftungsplans-2022-2027-fuer-nordrhein-westfalen-8914

Die online Stellungnahme wird automatisch an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) weitergeleitet. Wenn Sie keine eigene Stellungnahme verfassen möchten, können Sie den nachfolgenden Mustertext für Ihre Stellungnahme verwenden. 

Mustertext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

»Alle Bürger sind eingeladen, sich an der Bewirtschaftungsplanung zu beteiligen“« Dieser Satz steht auf einer Seite des Ministeriums. Es werden zahlreiche Dokumente mit hunderten Seiten veröffentlicht. Konkrete Maßnahmen, wie morphologische Eingriffe in einzelnen Ortslagen, jedoch lassen sich auch nach sorgfältigem Lesen aus den Unterlagen nicht erkennen.

Hier ist eine wesentlich bessere Transparenz notwendig. Beispielsweise könnten die »Runden Tische« in irgendeiner Form wieder aufgenommen werden oder Präsenz- oder Online-Veranstaltungen angeboten werden, in denen Fachleute Antworten geben können. Als Beispiel mag unser Nachbarland Rheinland-Pfalz dienen. Dort sind Online-Foren zur Information der Bürger veranstaltet worden.

In Dattenfeld haben in den letzten Wochen Hinweise auf einen möglichen Rückbau des Siegwehres für Empörung, aufgeheizte Diskussionen und auch für Verwirrung gesorgt. Konkrete Information über Prüfergebnisse oder anstehende Maßnahmen sind der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt worden. Wie sehr die Bürger an dem Wehr hängen, mitsamt dem durch das Wehr geschaffenen Landschaftsbild, hat eine Unterschriftensammlung in den vergangenen Wochen eindrücklich gezeigt.

Daher meine Aufforderung an Sie: Sorgen Sie für zeitgerechte Information, so dass die betroffenen Bürger sich ein Bild über die Maßnahmen machen können und auch bei der Entscheidungsfindung und Suche nach Lösungen einbezogen werden. Es wird nicht ausreichen, Webseiten mit tausenden von Seiten zu füllen, sondern es muss eine aktive Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden, damit Bürger die Chance bekommen, sich zeitnah zu informieren und mitzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

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12. Das sagen Rat, Verwaltung und Politik

Windecks Beigeordneter Thomas Becher nimmt im Mitteilungblatt vom 12.03.2021 Stellung zum Hinweis der Ökopiraten und schreibt, dass die Aussage, es gäbe »sehr konkrete Pläne« zur Schleifung des Wehres nicht zutreffend sei.

  • »Ob und wenn ja welche Auswirkungen aus dem Bewirtschaftungsplan sich explizit auf das Dattenfelder Wehr ergeben, ist nicht bekannt«.
  • Wenn die BezReg Köln für das Wehr einen zusätzlichen Optimierungsbedarf  sieht, müssen hierfür vorab entsprechende Planungen und gutachterliche Betrachtungen durchgeführt werden.

Der Bürger- und Verschönerungsverein Dattenfeld e.V. hat schon im frühen Stadium (April 2021) auf Eigeninitiative intensive Gespräche mit Führungspersönlichkeiten der BezReg Köln und mit der Windecker Verwaltung und mit Ratsmitgliedern geführt. Mit dem Windecker Beigeordneten Thomas Becher wurde im Mai 2021 ein Vor-Ort-Termin am Wasserfall und an der alten Übersetziger Mühle wahrgenommen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es eine gewaltige und ehrliche Untertützung seitens Rat, Verwaltung und Politik für die Erhaltung des Siegwehrs in Dattenfeld gibt.

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13. Bürgerinitiative, Unterschriftenaktionen und Petitionen

Nachdem die BezReg Köln im April 2021 die Bestrebungen zur ökologischen Verbesserung der Sieg (und aller anderer Oberflächengewässer in NRW) und die Anfertigung einer Machbarkeitsstudie bestätigt hatte, wurde aus privater Initiative – Initiator, Treiber und Wortführer ist Herr Heinz Linnartz aus Windeck-Hoppengarten – eine Unterschriftenaktion für den Erhalt des Dattenfelder Wasserfalls als ortsbildprägendes Bauwerk gestartet.

Bis Anfang Juni 2021 wurden nach Aussage des Initiators über 1.000 Unterschriften eingesammelt.

 

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14. Initiativen, Vorkommnisse und Ergebnisse an anderen Querbauwerken

Aus AK-Kurier: https://www.ak-kurier.de/akkurier/www/artikel/22870-kompromiss-fuer-die-siegwehre-in-freusburg-gefunden

Kompromiss für die Siegwehre in Freusburg gefunden

Seit Jahren beschäftigten die Siegwehre an der Freusburger Mühle die Menschen der Region, Umweltverbände, die Verwaltung in Kirchen, es entstand eine Bürgerinitiative. Nun scheint eine Lösung gefunden, jedenfalls glaubt dies die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken, die zum Ortstermin an die Freusburger Mühle kam. Experten erläuterten den Kompromiss. Die Gesellschaft mit Umweltministerin Ulrike Höfken schaute sich das obere Wehr an und machte sich ein Bild der Pläne vor Ort.

Freusburg. Als vor etwa zwei Jahren die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) des Landes Rheinland-Pfalz in Freusburg verkündete, das untere Siegwehr nahe der Freusburger Mühle zurück bauen zu wollen, gab es im Ort und in der Verbandsgemeinde, sowie darüber hinaus einen regelrechten Aufschrei, es gründete sich gar eine Bürgerinitiative.

Seit dem haben zahlreiche Verhandlungen und Beratungen stattgefunden und nun ist ein für alle Beteiligten akzeptabler Kompromiss dabei herausgekommen, die „Aachener Variante“. Diese Bezeichnung besagt nicht etwa, dass es in oder bei Aachen eine ähnliche Lösung eines solchen Problems gäbe, sondern vielmehr, dass diese ausgearbeitete Variante in Aachen zu Stande kam.

Zu einer Ortsbesichtigung der Siegwehre an der Freusburger Mühle hatte nun MdL Anna Neuhof (Bündnis 90/ Die Grünen) eingeladen. Daran nahm auch Umweltministerin Ulrike Höfken (Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes RLP) teil. Mit von der Partie waren außerdem Dr. Ulrich Kleemann und Prof. Georg Wieber von der SGD Nord, Elisabeth Emmert (BUND), Dr. Thielmann von der Bürgerinitiative, die Bürgermeister Wolfgang Müller und Jens Stötzel, MdB Sabine Bätzing-Lichtenthäler, MdL Michael Wäschenbach, SPD-Kreisvorsitzender Andreas Hundhausen, sowie die Eigentümer der Mühle Friedhelm Schmidt und Marianne Thomas und weitere Gäste. Schmidt zeigte sich erfreut über den Anlass der Zusammenkunft und zeigte sich beeindruckt, dass über alle Parteigrenzen hinweg hier große Überzeugungsarbeit geleistet worden wäre.

Die SGD Nord habe ein Vertrauensverhältnis entwickelt und er sei überzeugt, dass man nun eine Lösung gefunden habe, deren Richtung sich für alle beteiligten lohne.

Ministerin Ulrike Höfken erklärte, dass die Freusburger Mühle mittlerweile im Ministerium in Mainz ausgesprochen bekannt sei. Die Frage nach der Durchlässigkeit des Flusses für die Wanderfische, sowie einer akzeptablen Lösung für die Mühle, den Denkmalschutz und den Tourismus habe es erfordert, einen Kompromiss zu finden. Man könne damit nicht alle zufrieden stellen, aber es würden alle damit leben könne.

Dr. Kleemann, Präsident der SGD Nord sprach rückblickend von einem konfliktträchtigen Thema und erläuterte nochmals den derzeitigen Ist-Zustand der Siegwehre.

Prof. Wieber übernahm die Aufgabe, die ausgearbeitete Konsenslösung vorzustellen. So soll am oberen Wehr der Einbau einer Wasserkraftschnecke und die Herstellung einer naturgestalteten Fischauf- und abstiegsanlage, sowie ein Fischschutz durch Einbau eines 10 Millimeter Rechens am Mühlengraben und der neuen Wasserkraftanlage und die Umgestaltung der Wehranlage in eine "Raue Rampe" erfolgen.

Für die Wasserkraftschnecke sind derzeit zwei Standortmöglichkeiten im Plan, diese Turbine ist für die Fische ungefährlich. Die Ausleitungsstrecke wird mit der Wassermenge der neuen Turbine und naturgestalteter Fischauf- und abstiegsanlage versehen. Die Wassermenge für die Fischanlage ist funktional zu bestimmen. Der Mühlengraben bleibt unverändert. Das untere Siegwehr soll um 30 Zentimeter abgesenkt werden und eine so genannte "raue Rampe" erhalten.

Nachdem die Gesellschaft den Ausführungen des Professors gelauscht und sich das Ganze auf großen Plänen angesehen hatte, gingen alle geschlossen zu den Siegwehren.

Erst zum oberen Siegwehr wo sich alle ein Bild von den Plänen machen konnten und im Anschluss daran an das untere Siegwehr. Dort bekam die Delegation gleich einen Eindruck von der Sommeridylle an der Freusburger Mühle, denn zwei junge Leute nutzten den schönen Tag und paddelten mit einem kleinen Boot auf der Sieg oberhalb des Wehres.

Elisabeth Emmert (BUND) erklärte im Gespräch mit dem AK-Kurier, dass dieser Kompromiss das äußerste sei, dem man seitens des BUND zustimmen könne, das Ganze sei doch sehr grenzwertig. Daher erwarte man auch ein Monitoring, um feststellen zu können, ob alles so funktioniere wie geplant.

Link: UPlan_Gutachten_Freusburger-Muehle_komplett.pdf

Link: UPLan_Stellungnahme_BUND_Freusburger-Muehle.pdf

 

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